Informationen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023

Wasserqualität

Aus unseren ca. 50 m tiefen Brunnen entlang des Neubokeler Kirchweges fördern wir 70 % des für die Kernstadt benötigten Trinkwassers, das anschließend im Wasserwerk "Konrad-Beste-Straße" durch Belüftung und Entgasung sowie Filtration zu Trinkwasser aufbereitet wird. Dabei werden natürliche Stoffe wie Eisen und Mangan entfernt. Eine Zugabe von Fremdstoffen oder die Anwendung von Desinfektionsverfahren sind nicht notwendig und finden daher auch keine Anwendung.

Die restlichen 30 % des von uns gelieferten Trinkwassers für die Ortsteile beziehen wir von unserem Vorlieferanten, dem Wasserverband Gifhorn. Insgesamt versorgen wir so ca. 46.000 Menschen mit Trinkwasser.

Das Trinkwasser erfüllt in allen Kriterien die strenge Norm der Trinkwasserverordnung. Dieses wird durch regelmäßige bakteriologische und chemische Untersuchungen bestätigt.

Die aktuellen Ergebnisse der chemischen Untersuchung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Wasserbefundbericht.

  • Ausgezeichnete Trinkwasserqualität
  • Regelmäßige Qualitätsanalysen
  • Einfache Kostenstruktur

Mehr erfahren über unser Wasser

Die Wasserbeschaffenheit in den Ortsteilen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bericht unseres Vorlieferanten Wasserverband Gifhorn.

Wasserhärte

Härte (Kernstadt)        12° dH; 2,15 mmol/l

                                   Härtebereich mittel

Härte (Ortschaften)     Die Wasserhärte in den Ortsteilen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bericht unseres Vorlieferanten
                                    Wasserverband Gifhorn.                        

Unser Liefergebiet in der Übersicht

Das Wasserwerk Gifhorn versorgt das gesamte Gebiet der Stadt Gifhorn einschließlich aller Ortsteile mit Trinkwasser.

Wichtiger Hinweis zu Bleileitungen:

Nach der neuen Trinkwasserverordnung 2023 hat der Inhaber/Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese bis zum Ablauf des 12.1.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen (§ 17 Abs. 1 TrinkwV).

Wir empfehlen, die Hausinstallation auf Vorhandensein von Bleileitungen zu überprüfen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an ein eingetragenes Installationsunternehmen.

Informationen zu Wassergebrauch und Stagnation

Hier finden Sie Informationen zum Wassersparen sowie zur Vermeidung von Stagnation des BUND Niedersachsen.

Informationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasser

Hier finden Sie Informationen zu Wasserwirtschaft und Grundwasser des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Preise und Tarife

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Hinweise und Formulare zum Wasseranschluss

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Beratung für Nachhaltigen Grundwasserschutz

Die Gewässerschutzberatung nach dem Niedersächsischen Kooperationsmodell zur Umsetzung von Grundwasserschutzmaßnahmen in den Trinkwasserschutzkooperationen Niedersachsens wird zur Hälfte mit EU-Mitteln aus dem ELER-Förderprogramm (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und zur anderen Hälfte mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen unterstützt.